Wohnungspolitik bedeutet in der BRD in erster
Linie die Förderung des Privateigentums an Wohnungen. Das Ziel
der Befriedigung des Bedürfnisses aller Menschen auf eine
angemessene und bezahlbare Wohnung tritt dahinter zurück.
Der freie Wohnungsmarkt ist nicht in der Lage, den Bedarf an
preiswertem Wohnraum zu decken. Das will er auch gar nicht, da
die dort Agierenden primär an der Realisierung von Profiten
interessiert sind. Ein großes Angebot an preiswertem Wohnraum
schmälert die Möglichkeiten zur Realisierung dieser Profite.
“Obwohl die Gründe für das Leerstehen von Wohnraum im
Einzelfall sehr vielfältig sind, läuft doch letztlich alles auf
das gleiche hinaus: Der Artikel 14 des Grundgesetzes ‘Eigentum
verpflichtet...’ steht nur auf dem Papier, solange das
Grundrecht auf menschenwürdiges Wohnen als Handelsware den
Gesetzen der kapitalistischen Marktwirtschaft unterworfen ist .”[1601]
[1601] Schwarzbuch, 1977, S. 5 ff.