Waren die 50er und 60er Jahre weitestgehend von
dem Wiederaufbau und dem weiteren Ausbau der Stadt
gekennzeichnet, so bringen die 70er eine Wende der
städtebaulichen Entwicklung. Wie schon erwähnt, findet Ende der
60er Jahre das so genannte ‘Wirtschaftswunder’ sein Ende.
Wurde bislang durch rapide wachsende Einnahmen vielfach ‘aus
dem Vollen’ geschöpft, so ist ab dem neuen Jahrzehnt “ eine
erhebliche Streckung des weiteren Mitteleinsatzes und eine
strenge Überprüfung der Prioritäten erforderlich .”[504] Die Stadt versucht, mit den
knapper werdenden Mitteln diesem Trend entgegenzuwirken, indem
sie diese gezielter dafür einsetzt, neues Kapital an die Stadt
zu binden.
Neues Kapital finden die Städte in der Ansiedlung neuer
Gewerbebetriebe.
In Düsseldorf waren “ die Entscheidungen schon längst
zugunsten der Landeshauptstadt eines Industrielandes, für den
Banken-, Börsen- und Handelsplatz gefallen ”[505]. So geht es hier in erster
Linie um die Ansiedlung des Dienstleistungsgewerbes (tertiärer
Sektor). Dienstleistungsbetriebe sind auch willens, ihren
Standort in die Landeshauptstadt zu verlegen, sofern sie dort
einen günstigen, das heißt innenstadtnahen Standort finden bzw.
zur Verfügung gestellt bekommen, der für die Errichtung ihrer
Verwaltungs- bzw. Büroräume notwendig scheint.
In der Innenstadt ist jedoch für die großflächige Ansiedlung
neuer Betriebe kein Platz mehr. So nimmt man zunächst seitens
der Stadt Vorüberlegungen der Umstrukturierung innenstadtnaher
Bereiche von Wohn- zu Büroraum in Angriff. “ Diese
Entwicklung von der Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Karlstadt,
Pempelfort, Friedrichstadt, Unterbilk) zum Innenstadtrand
entspricht den Zielen des Flächennutzungsplanes von 1961 .(1961
!!!; d.V.)” [506]
Diese neue Phase der Stadtentwicklung wird in einer
vorbereitenden Bauleitplanung von 1975 folgendermaßen bewertet:
“ Es wird angesichts vieler veränderter Merkmale nicht mehr
so sehr die ‘Stadtentwicklung’ sein, die die kommenden Jahre
und Jahrzehnte füllen wird, als vielmehr der Prozeß, der besser
mit ‘Stadtumbau’ bezeichnet werden sollte. Da die notwendige
Neutralisierung des bisher im allgemeinen verwendeten Begriffes
‘Stadtentwicklung’ im Sinne einer Stagnation oder gar
Rezession schwierig ist, weil ‘Entwicklung’ in der Regel mit
‘Zuwachs’ gleichgesetzt wird, sollte die nunmehr begonnene
Phase der Konsolidierung zweckmäßigerweise eben eher als ‘Stadtumbau’
bezeichnet werden. ”[507]
Es steht also an, die Gebiete des Innenstadtrands ‘umzubauen’.
Eines der markantesten Beispiele für diese
hemmungslose Umwandlung von Wohn- in Büroraum findet man in
Friedrichstadt.
Für die Umwandlung Friedrichstadts ist maßgeblich die
Westdeutsche Landesbank verantwortlich. Sie ist eine Art
Dachverband der Sparkassen und ‘Hausbank’ des Landes
Nordrhein Westfalen. Anfang der 70er Jahre errichtet sie ihren
Hauptsitz am Kirchplatz. Für diesen Bürokomplex werden einige
Wohnhäuser in der Elisabethstraße abgerissen.
Nachdem dieser Glaspalast erstellt ist, macht sich die West-LB
daran, Tochter- bzw. betriebsnahe Unternehmen in ihrer Umgebung
anzusiedeln. So entstehen in ihrer Nähe die Verwaltungsbauten
der Landesbausparkasse (LBS) und der
Rheinisch-Westfälischen-Immobilien-Anlage-Gesellschaft (RWI).
Als nächstes baut die West-LB an der Ecke
Reichsstraße/Elisabethstraße ihre Girozentrale. Für diesen
sieben-geschossigen Bau werden vier Grundstücke geräumt.
Nachdem der Bankriese die Häuser Nr.30-54 auf der
Friedrichstraße aufgekauft hatte, erwirbt er ebenso das
Dominikanerkloster auf der Rückseite der Elisabethstraße. Nun
hat man alle Grundstücke, reißt die Häuser und das Kloster ab
und erstellt an gleicher Stelle einen neuen Verwaltungskomplex
der Westdeutschen Landesbank. Den angrenzenden Häuserblock
teilen sich der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, die
Rheinische Sparkassenakademie, die West-LB, die
öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt und die Provinzial. [508]
“An Stelle des hier einst lebendigen Wohnviertels wird heute
das Bild der auf den Kirchplatz zulaufenden Friedrichstraße
durch eine Reihe, vor allem in den 1970er Jahren entstandener,
lebloser Stahl- und Glasfassaden bestimmt. ”[509]
Interessant und aussagekräftig bezüglich der Umgestaltung eines
ganzen Stadtteils durch eine Bank ist deren Verknüpfung zur
Politik. So sind die Westdeutsche Landesbank und die Provinzial
“ nicht nur an der Westdeutschen Bauträger GmbH (...)
beteiligt, sondern auch an der Landesentwicklungsgesellschaft NRW
für Städtebau, Wohnungswesen und Agrarordnung.” [510]
Von 1956 bis 1985 werden in Düsseldorf 500 Gebäude mit über 2
Millionen Quadratmetern Büronutzfläche neu erstellt. Der
Hauptstandort der Büroneubautätigkeiten ist der
Innenstadtbereich, obwohl - aufgrund vermehrten Platzmangels -
seit Mitte der 60er Jahre die angrenzenden Stadtteile verstärkt
mit einbezogen werden.
1956 - 1965 : Ø 30.900 qm/Jahr
1966 - 1975 : Ø 85.000 qm/Jahr
1976 - 1985 : Ø 94.000 qm/Jahr [511]
Der stete Anstieg des Büroneubaus läßt sich der folgenden
Tabelle entnehmen.
Im Jahre 1969 wird das Finanzreformgesetz
durchgesetzt. Dieses beinhaltet, daß “der Anteil der
Gemeinden an der Gewerbesteuer verringert [wird]. Dafür
wurden sie an der Einkommenssteuer beteiligt.” [512] Diese auf den ersten
Blick hin unscheinbar wirkende Gesetzesnovellierung hat jedoch
ein stadtplanerisches Umdenken zur Konsequenz. Die bis dato
100%ig eingenommene Gewerbesteuer wird am Arbeitsplatz bezahlt.
Die Einkommensteuer jedoch am Wohnort. Daraus folgt, daß die
Gemeinden bislang hauptsächlich an der Ansiedlung von
Gewerbebetrieben interessiert waren. Die Verbesserung der
Wohnsituation bzw. die Bemühungen der Städte
Bevölkerungsabwanderungen ins Umland zu stoppen waren nicht zu
verzeichnen [513]. Durch die
Finanzierungsänderung sind die Städte nun zusätzlich daran
interessiert, daß möglichst viele, einkommensstarke
BürgerInnen innerhalb ihrer Stadtgrenzen wohnen.
Vor dem Hintergrund, daß nicht nur die Gewerbebetriebe für die
Stadt Geld bedeuten, sondern jede(r) einzelne(r) Bürger und
Bürgerin, der oder die der Stadt verloren geht, Mehrausgaben
bzw. Mindereinnahmen von durchschnittlich 90.000 DM [514] jährlich bedeuten,
bekommen die sinkenden EinwohnerInnenzahlen Düsseldorfs seit
1962, plötzlich eine außerordentliche Wichtigkeit für Rat und
Verwaltung. Diese sinkenden EinwohnerInnenzahlen setzen sich
erstens aus einem Sterbefallüberschuß [515] und zweitens aus einem “ Wanderungsverlust
zugunsten der Umlandgemeinden (fast ausschließlich abwandernde
Deutsche), der in den letzten Jahren eine außerordentliche Höhe
erreicht hatte” [516]
zusammen. Nun will man verhindern, daß weiter diejenigen
Menschen aus Düsseldorf weg ins ‘grüne’ Umland abwandern,
die es sich leisten können. [517]
Zudem besteht seit 1971 für Kommunen die Möglichkeit im Rahmen
des Städtebauförderungsgesetzes [518]
Mittel für die Sanierung von Altbausubstanz zu erhalten. [519]
Die Stadt sieht die Ursachen der Abwanderung in “ den
dichtbebauten Wohn- und Mischgebieten in und um die Innenstadt.”
[520] Um diese
Ursachen zu bekämpfen gibt der Rat am 30. Oktober 1975 den
Auftrag, ein Entwicklungsprogramm für die Innenstadt mit
folgenden Zielvorstellungen zu erarbeiten.
Ziel 1: Verhinderungen weiterer Bevölkerungsverluste in der
Innenstadt durch Verbesserung der vorhandenen Wohnverhältnisse
Ziel 2: Förderung von Arbeitsplätzen an geeigneten Standorten
Ziel 3: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse des
Individualverkehrs
Ziel 4: Öffentlichkeitsarbeit[521]
Ob diese Zielvorstellungen realisierbar sind, soll das
Planungsamt für Unterbilk untersuchen. Einbezogen werden sollen
sowohl die Bereiche um die Harold-, Friedrichstraße und den
Bilker Bahnhof als auch der Unterbilker Bahnhof und Teile des
Hafens. [522]
Es ist das erste Mal in der Stadt, daß Entwicklungspläne für Stadtteile
erstellt werden. “ Dem STEP Unterbilk kommt deswegen die
Bedeutung der Erprobung einer Methode zu, die in ähnlicher Weise
für andere Stadtteile, Stadtbezirke oder Problemgebiete
angewandt werden kann.” [523]
Das Planungsamt legt 1977 (inoffiziell 1976) erstmals dieses Stadt
Teil Entwicklungs Programm Unterbilk,
kurz STEP oder STEP-U, vor. Daraus geht hervor, daß die
Zielvorstellungen des Stadtrates in einzelnen Bereichen zu
folgenden Konflikten führen: “ Die Verbesserung der
Wohnverhältnissen bedeutet unter anderem eine Steigerung der dem
einzelnen verfügbaren Wohnungsfläche.(...) [Dieses
bedeutet, daß] eine gleichbleibende Einwohnerzahl
ausgeschlossen [ist]. Weiter bedeutet die Verbesserung der
Wohnverhältnisse (...) [eine] Verminderung des
Nutzflächenangebotes und damit auch der Einwohnerzahl.” [524]
Trotz dieses Zielkonflikts, beschließt der Rat der Stadt
Düsseldorf am 13. April 1978 das
Stadtteilentwicklungsprogramm-Unterbilk, welches nun grob
skizziert werden soll.
Die Vorlage des Planungsamtes, auf Grundlage der
Zielvorstellungen des Stadtrates, teilt den Stadtteil - nicht nur
farblich - in Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete auf.
“Unterbilk soll weiterhin Aufgaben der City (Gewerbe) und
eines innerstädtischen Wohngebietes wahrnehmen. Allerdings
müssen zwischen Wohnen und Gewerbe klare Verhältnisse
geschaffen werden” [525]
Im gesamten Bereich zwischen Elisabethstraße und Talstraße bzw.
Königsallee und in deren deren angrenzenden Bereichen sollen
weitere Dienstleistungsbetriebe und Büros entstehen. Um den
Bilker-Bahnhof sollen ebenso wie auf dem langfristig
umzugestaltenden Containerbahnhof Gewerbebetriebe ansiedeln und
ein Stadtteilzentrum entstehen. Die Ränder aller großen
Durchgangsstraßen werden von ehemals reinen Wohn- zu
Mischgebieten umgewandelt, da durch die wachsende
Lärmbelästigung des Verkehrmehraufkommens kein ruhiges Wohnen
mehr möglich ist. “ An der Völklingerstraße und am
künftigen S-Bahnhof Unterbilk sind weitere Büros und
Dienstleistungsbetriebe möglich” [526]
In den ‘Wohnsicherungsgebieten’ soll dem Wohnen Priorität
eingeräumt werden. Unter anderem sind hier verkehrsberuhigte
Zonen und Straßenumbaumaßnahmen geplant, die keine freie
Durchfahrt ermöglichen.
Um dieses zu erreichen, sollen z.B. im Bereich südliche
Konkordiastraße Trümmergrundstücke freigelegt werden,
erhaltenswerte Gebäude modernisiert, neue Wohnungen und eine
Kindertagesstätte gebaut werden. Fürstenwall, Elisabethstraße,
Bilker Allee, Lorettostraße, sowie Völklinger Straße,
Gladbacher Straße, Bahntrasse und Hammerstraße sollen
verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet werden. Es ist vorgesehen,
den Baumbestand, besonders in den verkehrsberuhigten Bereichen,
zu steigern. Spielplätze sollen in den Bereichen Martinstraße,
Konkordiastraße, Friedrichstraße, Wissmannstraße und
Düsselstraße angelegt und insgesamt besser ausgestattet werden.
Sowohl zwei neue Kindertagesstätten, auf dem Lahnweg und der
Konkordiastraße, als auch eine Sporthalle und eine
Freizeiteinrichtung an der Brückenstraße sind geplant.
Zudem soll der Stadtteil “ entkernt”[527] werden. Das heißt Kleingewerbebetriebe,
die vielfach in Innenhöfen von Wohnblocks angesiedelt sind,
sollen aus dieser bürgerInnennahen Umgebung ausgesiedelt werden.
Damit soll erstens eine “ Minderung von Geruch und Lärm
(...) [und zweitens] eine Reduzierung der Baudichte und
Überbauung von Grundstücken” [528]
erreicht werden. Die Achsen entlang der Friedrichstraße und der
Völklinger Straße sowie das Viertel an der Haroldstraße werden
ausdrücklich für Büros und Läden des Dienstleistungsgewerbes
ausgeschrieben.
Aufgrund dieser Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen auf
der Friedrichstraße, Elisabethstraße, Neusser Straße,
Lorettostraße, Haroldstraße und der Herzogstraße merklich
verschärfen.
Um diesem zu entgegnen soll die Kapazität der Straßen erhöht
werden, indem das Parken zukünftig nicht mehr erlaubt sein wird.
Kurzfristig soll eine exemplarische Sanierung in einem eng
abgegrenzten Bereich (“ Nord-östlich der Martinskirche
zwischen Lorettostraße im Westen, Fürstenwall und
Düsselstraße im Norden, Konkordia-, Frieden- und
Kronprinzenstraße im Osten und Bahntrasse im Süden” [529]) umgesetzt werden, um mit
dieser “ modellartig die Möglichkeiten einer Verbesserung
der Wohnverhältnisse zu erproben und als Anreiz für weitere
Sanierungen auf Privatinitiative darzustellen.” [530]
Ausschlaggebend für den STEP war für die Stadt offiziell die
große Abwanderung aus dem Stadtteil. Um dieser entgegenzuwirken
soll der Stadtteil ‘aufgewertet’ werden. Der STEP selbst
besagt jedoch, daß mit einer Aufwertung und Modernisierung der
derzeitige Wohnraumbestand nicht gehalten werden kann. Dieser
Widerspruch zeigt, daß es tatsächlich nicht um die quantitative
Abwanderung von Bevölkerungsteilen geht.
Unterbilk ist ein Stadtteil, in dem überdurchschnittlich viele
ältere Menschen (24,1% zu 21,4% gesamte Stadt) wohnen, der
AusländerInnenanteil mit 13,3% übersteigt den der Stadt um 2,6%
und in “ Unterbilk wohnen weniger Selbständige, Angestellte
und Beamte, jedoch mehr Arbeiter und Rentner” [531] Die Häuser in
Unterbilk gehören zum großen Teil Einzelpersonen [532], vielfach RentnerInnen,
denen diese Wohnhäuser als Altersabsicherung dienen. Da
Unterbilk im Krieg kaum zerstört wurde, sind sehr viele alte
Häuser erhalten. So sind rd. 40% der Häuser vor 1948, 30% vor
1918 erbaut worden. Nach dem Krieg sind ca. die Hälfte aller
Neubauten aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus errichtet worden.
[533]
Düsseldorfer Makler beklagen die schlechte Ausstattung und Lage:
“ Viele Wohnungen sind wegen der schlechten Ausstattung und
Lage nur an Ausländer vermietbar.” [534]
Der Stadtteil bietet sich, insbesondere durch die günstigen
Mieten [535], besonders für
sozialbenachteiligte Bevölkerungsgruppen an, die nicht in der
Lage sind, die hohen Mieten von Neubauten oder sanierten
Altbauten zu bezahlen.
Der STEP-Unterbilk besagt, daß die “ Moderniesierungsvorhaben
häufig am Widerstand der Mieter” [536] scheitern. Nicht aber gesagt wird, daß
die MieterInnen nicht gegen eine Moderniesierung der Häuser und
einer Aufwertung des Stadtteils sind, weil ihnen dieses aus ‘irgendwelchen
Gründen’ nicht gefallen würde, sondern viele den höheren
Mietzins nach einer Modernisierung nicht mehr bezahlen können.
Denn diese Konsequenz hat eine Sanierung zur Folge. “ Eine
Aufwertung des Stadtteils, also eine Verbesserung der Wohnlage,
würde höhere Mietrichtwerte zur Folge haben und, wirtschaftlich
gesehen, Wohnungsmodernisierungen interessanter machen.” [537] Doch wenn nicht für
die derzeitigen MieterInnen, dann stellt sich die Frage: für wen
interessanter machen? Interessanter für erstens diejenigen, die
die höheren Mieten bezahlen können und zweitens diejenigen, die
mit der Spekulation von Wohnhäusern Profite machen -
SpekulantInnen, MaklerInnen, Immobilienfirmen und dergleichen.
Die Spekulation mit Wohnraum wird in Bilk immer deutlicher.
Anhand eines Beispiels wollen wir nun aufzeigen, mit welchen
Machenschaften und mit welcher Brutalität SpekulantInnen im
Rahmen eines Stadtteilentwicklungsplans - wie das STEP-U -
vorgehen. Welche persönlichen Schicksale dadurch besiegelt
werden, soll anhand des Beispiels Elisabethstraße 71 explizit
aufgezeigt werden.
Bis zum März 1978 wohnen in dem 1903 erbauten
Gebäude in der Nähe des Kirchplatzes zwölf Mietparteien. Die
meisten MieterInnen wohnen hier schon über 20 Jahre, vier über
80-jährige Frauen sogar schon über 40 Jahre. [538] “Doch nicht nur wegen der niedrigen
Mieten wohnten besonders die älteren gern dort. Aus ihrer
Hausgemeinschaft war im Laufe der Jahre ein wenig
Lebensgemeinschaft geworden. Franziska Schuster, Änne Trauwald,
Agnes Miszewski und Mathilde Roesner kauften füreinander ein,
sahen gegenseitig bei sich nach dem Rechten und verbrachten auch
manchen Fernsehabend gemeinsam.” [539]
Im Zuge des Stadtteilentwicklungsprogramms Unterbilk erwirbt die
Kommanditgesellschaft ‘actio domus’ am 7. April 1978 von den
Erben der verstorbenen Besitzerin das Haus “ um es in
exklusive Eigentumswohnungen umzuwandeln” [540] Anschließend sollen diese gewinnbringend
veräußert werden.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist jedoch nach
dem geltenden Mietrecht kein Kündigungsgrund. Und eine
Eigenbedarfsklage der neuen EigentümerInnen dauert viele Jahre,
vorausgesetzt sie klagen auf Eigenbedarf. Dieser Umstand ist auch
der ‘actio domus’ bekannt. Deshalb startet sie “ eine
Kampagne, die im Laufe von zwei Jahren zur völligen Räumung des
Hauses führt, ohne daß eine einzige Kündigung rechtskräftig
geworden wäre.” [541]
Die Verwaltungs GmbH &Co Kommanditgesellschaft ‘actio domus’
war erst wenige Monate zuvor von dem 24jährigen Christian Stein
gegründet worden. Sechs Tage nachdem der Verkauf des Hauses in
der Düsseldorfer Kanzelei des Notars Dr. Vogel ‘perfekt’
gemacht wurde, erhalten die MieterInnen der Elisabethstraße 71
das erste Einschreiben der ‘actio domus’.
Den MieterInnen wird mitgeteilt, daß bereits “ im Laufe
dieses Jahres nach Teilabbruch, Umbauarbeiten und
Modernisierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang durchgeführt
werden müssen (...), wir im Hinblick auf eine zügige
Durchführung (...) Ihre Wohnung [mehrfach (a.a.O.)] betreten
werden müssen (...) [und] daß die derzeitigen Mieten (...) auf
DM 14.--/qm [bislang DM 5,--/qm [542]] stellen werden.” [543] Der Brief schließt
mit dem freundlichen Angebot, daß “ wir uns [die ‘actio
domus’; d.V.] in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen
werden, um sie kennenzulernen und anstehende Fragen zu
besprechen.” [544]
Am 30. Mai 1978, also nur 2 Wochen später ist in einem erneuten
Brief zu lesen: “ Die anstehende Urlaubszeit gibt Anlaß Sie
aufzufordern, uns unverzüglich und unaufgefordert die Schlüssel
zu Ihrer Mietwohnung und Wohnungskeller zu übergeben (...). Wir
weisen Sie darauf hin, daß Ihnen bei Nichtbeachtung dieser
Aufforderung die uns entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt
werden.” [545]
Innerhalb von nur einem Monat schickt von Stein fünf Briefe
ähnlichen Inhalts an die verschreckten MieterInnen. Fast
täglich sind Handwerker im Haus. Sie vermessen das Gelände und
entnehmen Gesteinsproben. Baupläne bleiben für die MieterInnen
sichtbar im Haus liegen. Eine Mieterin dazu: “ Durch die
häufigen Ausmessungen im Treppenhaus, in meiner Wohnung, die
Verschmutzung und ein großes Loch auf der Toilette hatte ich
andauernd Angst, sie würden jeden Moment mit den Umbauarbeiten
beginnen!!” [546] Diese
Ängste, Nöte, die Ungewißheit und Hilflosigkeit der
MieterInnen nutzt der Spekulant Christian von Stein geschickt
aus.
Er besucht alle Mietparteien, macht ihnen Angebote über
Umzugsbeihilfen und gibt gezielt ständig wechselnde und falsche
Auskünfte über den Fortgang der Umbaumaßnahmen, was unter
anderem Grund für Unstimmigkeiten in der Hausgemeinschaft ist [547]. Er gibt die Anweisung, im
Keller einen Kompressor aufzustellen und diesen regelmäßig
laufen zu lassen. Fast täglich erscheint er und fragt die
MieterInnen im Treppenhaus, “ ob sie schon etwas neues
gefunden habe(n)” [548].
Er geht sogar soweit, daß er eine ältere Mitbewohnerin zu
Besichtigungsfahrten durch Düsseldorfer Altenheime einlädt.
Bis zum Juni 1978 verlassen nach und nach fünf Mietparteien die
Elisabethstraße 71. [549]
Zur gleichen Zeit liegen bereits in dem Büro des auf der
Königsallee ansässigen Maklers Leo Aengevelt die
Verkaufsunterlagen für die zum Herbst 1979 bezugsfertigen
Luxuseigentumswohnungen zum Quadratmeterpreis von 2.500.- DM aus.
In dem Prospekt mit der Überschrift ‘Herrschaftliches Wohnen
im Herzen von Düsseldorf’ ist zu lesen:
“Dieses 1903 erbaute Wohnhaus am Kirchplatz mit seiner
soliden Bausubstanz wird von grundauf renoviert und modernisiert.
Mit viel Liebe für das Detail wird die ursprüngliche Schönheit
wieder herausgearbeitet. Die Wohnungen bieten großzügiges
Wohnen hinter einer repräsentativen Stilfassade. Sie verbindet
die reizvollen Elemente eines Althauses wie hohe große Räume,
Stuckdecken und Profiltüren mit moderner Technik und dem
Wohnkomfort unserer Zeit. Die Anlage besteht aus nur neun
Eigentumswohnungen und bildet so eine übersichtliche
Einheit.(...)” [550]
An der Hausfassade wird nun ein Gerüst aufgestellt, obwohl das
zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt erstens bautechnisch noch keinen
Sinn macht, und zweitens immer noch keine Baugenehmigung für den
Umbau der Elisabethstraße vorliegt.
Im Juni wird die Selbsthilfe Düsseldorf e.V. (SHD) auf die
Machenschaften um die Elisabethstr. 71 aufmerksam und organisiert
zusammen mit den übriggebliebenen HausbewohnerInnen eine
Hausversammlung, zu der Christian von Stein eingeladen wird.
Weitere unverhoffte Unterstützung [551]
erhält die Hausgemeinschaft von dem bis dato bei der ‘actio
domus’ angestellten Architekten Klaus Kotten. Dieser will die
skrupellosen und kriminellen Machenschaften des von Stein nicht
weiter mittragen und kündigt, nachdem von Stein von ihm
gefordert hatte, vorsätzlich gegen die Landesbauordnung, die
städtische Verwaltungsordnung, DIN-Vorschriften, usw. zu
verstoßen.
Von Stein erscheint zu dem Gesprächstermin und bringt
unmißverständlich zum Ausdruck: “ Mich kann keiner
hindern, hieraus Luxuswohnungen zu machen.” [552] Im gleichen Zuge
macht er “ dem Handwerker Heinz-Dieter Gettler und seiner
Frau Ursula (...) [das Angebot], die Wohnung, die sie
bewohnen, für 198.000 DM zu kaufen. ”[553]
Für das Ehepaar Gettler [554]
kommt diese Angebot nicht in Frage. Sie erteilen von Stein mit
Hinweis auf den gesetzlichen MieterInnenschutz eine Absage.
Die Quittung des Spekulanten kommt prompt.
Die Hetterles (Gettlers) hatten 1958 zwei Zimmer und eine
Mansarde und zusätzlich 1969 weitere zwei Zimmer gemietet. In
beiden Mietverträgen ist ausdrücklich die Mansarde mit
eingeschlossen. Wie es in den 50er Jahren üblich war, so hatte
auch das Ehepaar die Mansarde ohne Baugenehmigung ausgebaut. “ Was
damals gebaut wurde, bleibt bis heute von den Bauämtern
weitgehend unbeanstandet. ”[555]
Doch diese Mansarde ist von Stein seit der Absage des Ehepaars
Hetterle ‘ein Dorn im Auge’. “ Nach Angaben falscher
Tatsachen v.Haehlings [556]”[557] findet von Stein im
Bauaufsichtsamt den Sachbearbeiter Reich, der seine Belange
unterstützt und eine Verfügung gegen das Ehepaar ausstellt. In
dieser Verfügung ist “ von einer Ortsbesichtigung die Rede,
die aber, wie ein Gericht später feststellte, niemals
stattgefunden hat.” [558]
Zusammen mit dieser Verfügung [559]
stellt die ‘actio domus’ dem Ehepaar Hetterle die Kündigung
zu. Das Ehepaar bleibt zunächst weiter in ihrer Wohnung.
Im August 1978 versuchen die BewohnerInnen zusammen mit der SHD
durch mehrere Infostände vor dem Haus und auf dem Kirchplatz auf
ihre Situation aufmerksam zu machen. Am 1. September 1978 laden
sie zu einer Pressekonferenz in der Wohnung des Ehepaars Hetterle
ein. Die gesamte regionale Presse ist anwesend und berichtete am
folgenden Tag ausführlich über die Vorgänge auf der
Elisabethstraße.
Die Stadt Düsseldorf kündigt ihre Hilfe an, versteckt sich aber
gleichzeitig hinter bürokratischen Zuständigkeitsbereichen. So
ist in dem Antwortschreiben vom 11. September 1978 auf die Bitte
um Unterstützung eines Mieters zu lesen: “ Die Stadt
Düsseldorf kann das aber [Gesetzesverstöße verhindern;
d.V.] - und das gilt nicht nur für diesen Fall - nur
im Rahmen ihrer Zuständigkeit .”[560]
Herr Boos vom Wohnungsamt findet: “ Für diese Kleinigkeit
ist der Aufruhr durch Presse und Unterschriftensammlung doch
nicht nötig. ”[561]
Da die Stadt nicht tätig wird oder werden will, bleiben die
MieterInnen weitestgehend auf sich selbst gestellt und führen
ihren Protest fort. So hängen die beiden über achtzigjährigen
RentnerInnen zwei handgeschriebene Protestplakate an das Fenster
ihrer gemeinsamen Wohnung, welche mit dem Satz enden: “ Man
Kann doch ein ½ Jahrhundert wohnen nicht ausradieren! ”[562]
Von Stein fühlt sich durch dieses Plakat in seinen
Persönlichkeitsrechten verletzt und stellt über die Anwälte
Dr. G. Schäfer, Dr. W. Wipprecht und W. Schickert am 29.
November 1978 Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung
gegen Anna Luise Staub und Klara Vukovic beim Landgericht
Düsseldorf. Den alten Damen wird bei Zuwiderhandlung ein “ Ordnungsgeld
bis zu 500.000,--DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
angedroht. ”[563]
Bei der Gerichtsverhandlung am 15. Dezember 1978 erreicht von
Stein auch ohne richterlichen Beschluß sein Ziel, denn die “ richterliche
Anhörung war beendet, als eine der RentnerInnen, in deren
Fenster das umstrittene Plakat hing, zugab: “Vor lauter Angst
haben wir es schon vor ein paar Tagen aus dem Fenster genommen
und versteckt... [Wer kann es Ihnen verdenken!; d.V.]” [564]
Nun geht von Stein erst recht in die Offensive. Die Kündigung
der Hetterles will er nun ebenfalls gerichtlich durchsetzen und
erweitert diese Anklage um eine weitere Begründung: “ Das
Fortbestehen des Vertrages sei für ihn schon wegen der
Pressekonferenz nicht zumutbar, die die Gettlers [Hetterle] in
ihrer Wohnung durchgeführt hätten. ”[565]
Nicht der korrupte Spekulant sondern die sich gegen eine
unrechtmäßige Kündigung und Verfügung wehrenden MieterInnen
sitzen nun auf der Anklagebank.
Am 23. Februar 1979 verurteilt das Amtsgericht Düsseldorf das
Ehepaar Hetterle unter anderem mit der Begründung, daß die in
ihren Räumlichkeiten stattgefundene Pressekonferenz ein ‘Vertrauensbruch’
gegenüber dem Spekulanten gewesen sei.
Die Selbsthilfe Düsseldorf kommentiert dieses Urteil: “ mit
anderen Worten: Gerade jene Kontakte, welche einen Teil der
Mieter vor einem überstürzten Auszug bewahrt hatten, waren
jetzt die Ursache für eine sofortige Kündigung. ”[566]
Das Landgericht hebt als höhere Instanz auf den Einspruch der
Familie Hetterle hin das Urteil im September wieder auf. In
seiner Begründung erinnert das Landgericht “ an die
Sozialverpflichtung des Eigentums und erklärt: ‘Das Interesse
des Eigentümers an einer gewinnbringenden Veräußerung
mietfreier Wohnungen wird vom Gesetz nicht so hoch bewertet wie
das Interesse des Mieters an der Erhaltung der Wohnung’” [567] Ebenfalls sieht das
Gericht, daß die “ Information der Presse und der
Bürgerinitiative über Vorgänge (...) nicht als grobe
Vertragswidrigkeit zu werten [ist], die eine Kündigung
rechtfertigt. ”[568]
Das Ehepaar Hetterle hat diesen Rechtsstreit gewonnen, doch ihre
Wohnung wird im Herbst 1979 an einen neuen Eigentümer verkauft.
Diese will nun vor Gericht die Kündigung der Hetterles
durchzusetzen.
Von Stein beginnt nun unverzüglich damit, eine schon
freigewordene Nachbarwohnung umzubauen. Dabei werden tragende
Pfeiler und Deckenteile enorm beschädigt. Um die auch in
Hetterles Wohnung aufgetretenen Folgeschäden zu beseitigen,
fordert der neue Eigentümer sie auf, die Wohnung
schnellstmöglich zu räumen.
Ein erneuter Gerichtstermin ist für den 11. Januar 1980
angesetzt. Hier wird verfügt, daß sich die Parteien innerhalb
von zwei Wochen außergerichtlich einigen sollen.
Die Hetterles “ wollen schließlich einen Kampf nicht mehr
fortsetzen, der einen Großteil ihrer Freizeit und Energie
verbraucht, bei immer ungewisserem Ausgang. ”[569]
Mit der Aufforderung, doch das Klo der Nachbarn zu benutzen, sind
mittlerweile für die Hälfte der MieterInnen die Toiletten im
Treppenhaus abgerissen worden, um einen Aufzugsschacht zu bauen.
Die ganze Baustelle ist unzureichend abgesichert und in den
freigewordenen Wohnungen stehen ständig die Fenster offen, so
daß die Temperaturen im ganzen Haus sinken.
In dem mittlerweile zur Ruine gewordenen Haus richtet sich von
Stein nun ein Büro ein, “ ohne daß das eingeschaltete
Wohnungsamt Anlaß gesehen hätte, von der Zweckentfremdung [-sverordnung;
d.V.] Gebrauch zu machen ”.[570]
Er sucht das Gespräch mit den verbliebenen MieterInnen der einst
guten Hausgemeinschaft und kommt eines Tages sogar mit einer
Flasche Sekt zu zwei der älteren MieterInnen mit dem Hinweis,
man “ könne nicht immer im Unfrieden miteinander leben”. [571]
Die alten MieterInnen gehen entweder aus Vertrauen oder aus Angst
- gegen den Rat der SHD - auf den Vorschlag des Spekulanten ein,
auf die linke Seite des Hauses umzuziehen. Damit ist die rechte
Seite des Hauses nun ganz frei für den weiteren Umbau und der
Kündigungsschutz der MieterInnen teilweise verlorengegangen.
Nach vier Jahren Baustelle verläßt zu Beginn des Jahres 1982
die letzte Mieterin das Haus.
Das Haus Elisabethstraße 71 ist nur ein Beispiel
für SpekulantInnentum und Modernisierung in einem Stadtteil
Düsseldorfs. Viele weitere Häuser (Friedensstr. 8, Bergerallee [572], Kronprinzenstr. 90 und
119, Weiherstr. 4 und 6, Kopernikusstr. 53, Neusser Str. 71-81,
Konkordiastr. 63, Lorettostr. 27 und 63, uvm. [573]) ließen und lassen sich aufreihen, um
die konkreten, verheerenden Folgen des
Stadtteilentwicklungsprogramms für Teile der BürgerInnen
darzustellen.
Doch zurück zur Ausgangslage. Die Stadt ist seit der
Verabschiedung des Gemeindefinanzreformgesetzes bemüht,
finanzkräftige BürgerInnen im Stadtgebiet zu halten oder wieder
zurückzugewinnen. Voraussetzungen für die Ansiedlung dieser
Bevölkerungsschicht sind unter anderem Komfortwohnungen und ein
attraktives Umfeld. “ Die Stadt ist aber nicht bereit, die
notwendigen finanziellen Mittel für die Sanierung des
Wohngebietes bereitzustellen. ”[574] Mit denen im STEP-U vorgesehenen 40
Millionen Mark der Öffentlichen Hand kann kein ganzer Stadtteil
saniert werden. Deshalb sieht die Vorgehensweise der Stadt wie
folgt aus: Zunächst saniert die Stadt einen kleinen abgegrenzten
Bereich selbst. Dieser schöne neusanierte Bereich ist mit seinem
Erscheinungsbild Anreize für neue Investoren. Anschließend
werden den Investoren “ finanziellen Subventionen ”[575] angeboten. Mit diesen
Subventionen [576] und der
Aussicht, daß in nicht allzu langer Zeit sich das
Erscheinungsbild des ganzen Stadtteils wandelt, bietet die
Modernisierung von Altbauten profitträchtige Aussichten für
SpekulantInnen, wie am Beispiel ‘Elisabethstraße 71’
beschrieben.
“In kürzester Zeit wechselten in Bilk eine große Anzahl
von Altbauten ihre Besitzer. Sie wurden von Spekulationsfirmen,
meist GmbH und Cokg´s, aufgekauft. Sie versprechen sich von der
Modernisierung der Altbauwohnungen in Komfortwohnungen und den
damit enorm steigenden Mieten, sowie von der Umwandlung der
Mietwohnungen in Eigentumswohnungen Millionen Gewinne. ”[577]
Dadurch, daß die Stadt der Spekulation freie Hand läßt und
diese mit ihrem Stadtteilprogramm sogar fördert, handelt sie
nicht im Interesse der Mehrheit der EinwohnerInnen Bilks und
Unterbilks. Offensichtlich will sie das auch gar nicht: Ihr
Augenmerk ist auf andere, finanzstarke Interessengruppen
gerichtet.
Dies scheint auf den ersten Blick der offiziellen
Herangehensweise der Stadt bei der Umsetzung des
Stadtteilentwicklungsplanes-Unterbilk zu widersprechen. In der
STEP-Kurzfassung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die
Zusammenarbeit mit der Bevölkerung als “ Grundbedingung
für den Erfolg ”[578]
des Stadtteilkonzeptes anzusehen ist.
Weder diese Zusammenarbeit noch die Mindestanforderungen der
gesetzlich vorgeschriebenen BürgerInnenbeteiligung [579] lassen sich jedoch in der
umfangreichen STEP-Gesamtausarbeitung wiederfinden. Die
städtische Hochglanz-Broschüre ist also letztendlich nur
Propagandamaterial.
Da die Stadt keine offiziellen
Informationsveranstaltungen für die UnterbilkerInnen anbietet,
wachsen bei diesen Verunsicherung und auch Unmut. Nach und nach
nehmen sich nun stadtteilnahe Initiativgruppen der Ängste und
Ratlosigkeit der Bevölkerung an.
So erstellt der Verein Aktion Wohnungsnot (AWN) im August 1978
ein Faltblatt, mit dem sie die Unterbilker BürgerInnen kritisch
über das Stadtteilentwicklungsprogramm-Unterbilk informieren
will.
Am 13. September 1978 schickt Planungsamtsleiter Schmidt ein
Schreiben mit folgendem Inhalt an die AWN:
“...durch Zufall kam ich in den Besitz Ihres Flugblattes und
damit zur Kenntnis Ihrer Adresse. Ich bedaure, daß Sie sich
nicht von sich aus an mich als den zuständigen Planer gewandt
haben. Da ich daran interessiert bin, meine Planungen nicht gegen
den Bürger, sondern mit den Bürgern durchzuführen, würde ich
mich freuen, wenn Sie telefonisch mit mir einen Termin für ein
Gespräch vereinbaren könnten. ”[580]
Bis zu diesem Zeitpunkt hat es das Planungsamt nicht für nötig
gehalten, die Öffentlichkeit ausreichend über den STEP-U zu
informieren. Plötzlich ‘bedauert’ man es außerordentlich,
daß sich die betroffenen BürgerInnen bzw. die AWN nicht direkt
an das Planungsamt wenden. Die AWN antwortet Schmidt am 13.
Oktober 1978:
“Natürlich begrüßen wir, daß Sie mit den Bürgern planen
wollen. Unverständlich ist uns dann jedoch, daß Sie erst jetzt
‘die Bürger’ entdecken, nachdem der STEP bereits viel Staub
aufgewirbelt hat. Zum anderen sehen wir uns nicht als Adressat
für ein solches Gespräch: Nicht einigen muß Rede und Antwort
gestanden werden, sondern allen - sprich Bilker Bürgern. (...)
Da wir nicht die notwendige Öffentlichkeitsarbeit der Stadt
übernehmen können und wollen, fordern wir Sie auf, bis zum
17.11.1978 eine öffentliche Versammlung (...) durchzuführen und
rechtzeitig die Bilker hierzu einzuladen. ”[581]
Am 23. Januar 1979 veranstaltet die Stadt schließlich die erste
BürgerInnenversammlung zum STEP-U, auf der Planungsdirektor
Schmidt zwei sich nur im Detail unterscheidende
Alternativplanungen A und B vorstellt. Die BürgerInnen
protestieren lautstark gegen die Entwürfe, da bei beiden enorme
Mietsteigerungen und die Vertreibung alteingesessener
BewohnerInnen befürchtet werden. In der darauffolgenden Sitzung
des Planungsausschusses verkündet Schmidt wider besseres Wissen,
daß die BürgerInnen sich für Alternative A ausgesprochen
hätten. [582] Auf diese
offensichtliche “ Verhöhnung der Forderungen und Wünsche
der Bürger” [583] hin
angesprochen, antwortet Schmidt am 21. September 1979: “ Plan
A wurde nicht so stark kritisiert wie Plan B.” [584]
Am 29. Mai 1979 wird aus Protest gegen den STEP-U und die
mangelhafte Informationspolitik der Stadt die
BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ gegründet [585]. Dieser Zusammenschluß von
betroffenen und interessierten BürgerInnen sowie von
Initiativgruppen, die gegen die Umstrukturierung arbeiten,
versucht - unter anderem durch die Herstellung einer breiten
Öffentlichkeit - Einfluß auf die städtischen Planungen zu
nehmen.
Als Reaktion auf den zunehmenden und immer
effektiver organisierten Druck der Bevölkerung gründet die
Stadt einige Wochen nach der Gründungs-Versammlung von ‘Rettet
Bilk’ das Stadtteilbüro ‘Modell Unterbilk’. In diesem an
der Düsselstraße angesiedelten Büro versuchen einige
Angestellte [586], den
aufgebrachten BürgerInnen den STEP-U ‘schmackhaft’ zu
machen.
Viele Menschen suchen in der Folgezeit das Büro auf, da sie
aufgrund unterschiedlicher Informationen der Presse, der
BürgerInneninitiativen und der Stadt völlig verunsichert sind.
Im Büro werden ihnen mit Hilfe von farbenprächtigen Plänen und
geschulter Sprache der MitarbeiterInnen die Vorteile des
Stadtteilentwicklungsprogramms ausführlich erläutert. “ Es
wird gesprochen von durchgrünten Straßen und Hinterhöfen, von
Bereichen, die nur dem Wohnen dienen sollen und in die kein
Straßenlärm dringen kann.” [587]
Nach dieser ausführlichen Darstellung ist der/die ratsuchende
BürgerIn vollends in die Rolle des/der Zuhörenden geraten, “ und
sein ursprüngliches Anliegen, zu erfahren, was nun mit seiner
Wohnung geschieht, wird in einer derartigen Situation in den
Hintergrund gedrängt. Er wird hintergangen und bewundert die
gesamtstädtischen Planungen, die ihm mit soviel ‘Sachkenntnis’
vermittelt werden.” [588]
Das Stadtteilbüro erfüllt somit nicht die Aufgabe, etwa
verunsicherten MieterInnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen -
es ist ein reines Werbebüro für den STEP-Unterbilk.
Aufgrund der offenkundigen städtischen Ignoranz
kommt innerhalb der BürgerInneninitiative der Gedanke auf, sich
nicht weiter alleine auf Öffentlichkeitsarbeit zu beschränken,
sondern auch Hausbesetzungen als Mittel des Kampfes gegen
Wohnraumvernichtung in Betracht zu ziehen. Die Initiativgruppen [589] in der
BürgerInneninitiative bereiten sich in der Folgezeit auf eine
Besetzung vor und beobachten verstärkt leerstehende Wohnhäuser
im Stadtteil.
Am Morgen des 19. September 1979 wird das Privathaus
Kronprinzenstr. 90, das akut vom Abriß bedroht ist, von 15
Personen besetzt [590]. Über
die Besetzung gibt es in den folgenden Tagen von AnwohnerInnen
und Presse [591] fast
ausnahmslos positive Reaktionen.
Düsseldorf befindet sich im September 1979 im Kommunalwahlkampf.
Die SPD versucht, mit ihrem Oberbürgermeisterkandidaten Klaus
Bungert, stärkste Partei zu werden.
Unter der Devise ‘Probleme menschlich lösen’ liest der/die
interessierte BürgerIn in SPD-Wahlkampfzeitungen: “ Unser
Stadtteil ist kein Jagdrevier für Miethaie” [592]. Auch
Oberbürgermeister Bungert läßt wissen, “ daß die SPD
ganz klare Vorstellungen hat, und das, was da zum Teil passiert [die
Wegsanierung Bilker BürgerInnen; d.V.] , nicht billigt.” [593] Zudem verspricht Bungert
als prominentes Mitglied einer Partei, die den STEP-Unterbilk
immerhin mitzuverantworten hat: “W ir werden versuchen, in
Sanierungsgebieten notfalls Häuser mit Vorkaufsrecht je nach
finanzieller Möglichkeit zu kaufen, um dann einen Einfluß auf
die ganze Entwicklung zu nehmen.” [594]
Vor dem Hintergrund des heftigen Wahlkampfes, den die SPD vor
allem gegen die erstmals antretende Alternative Liste führt,
wird deutlich, daß es sich bei der als ‘neu’ ausgegeben
SPD-Linie - es sei besser “ an einzelnen Häusern zu
beginnen, ohne daß man ein großes Projekt [STEP-U; d.V.] in
die Welt stellt” [595] -
lediglich um populistische Wahlkampf-Floskeln handelt.
Bei den Kommunalwahlen am 30. September 1979 wird die CDU
stärkste Partei. Sie erringt 41 der 83 Ratsmandate. Mit der
Mehrheit der Stimmen von CDU und FDP wird der CDU-Kandidat Josef
Kürten zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf
gewählt. Klaus Bungert wird erster Bürgermeister.
Nur wenige Tage nach den Wahlen, am 9. Oktober 1979, wird das
Haus Kronprinzenstr. 90 geräumt und sofort dem Erdboden
gleichgemacht.
Der Widerstand gegen den STEP-U wird von nun an immer größer
werden, und ein Scheitern des seit Mitte der Siebziger als ‘Modell-Unterbilk’
propagierten Stadtteilentwicklungsprogramms zeichnet sich ab.
[504] Stadtplanungsamt Düsseldorf, Arbeiten im Rahmen der
Planerausbildung Nr.4, Düsseldorf -Oberbilk - Analyse von
Teilaspekten zur Erneuerung eines Stadtteils, S. 4.
[505] Weidenhaupt, H., Düsseldorf-Geschichte, Band 3, S.
716.
[506] Landeshauptstadt Düsseldorf, Flächennutzungsplan -
Entwurf, 2/1989, S. 56.
[507] Stadtplanungsamt Düsseldorf, Arbeiten im Rahmen der
Planerausbildung Nr.4, Düsseldorf -Oberbilk - Analyse von
Teilaspekten zur Erneuerung eines Stadtteils, S. 4.
[508] Vgl. Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 60.
[509] Achten, U.(Hrsg.), Düsseldorf zu Fuß, S. 206.
[510] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 61.
[511] Landeshauptstadt Düsseldorf, Flächennutzungsplan -
Entwurf, 2/1989, S. 56.
[512] Protokoll der STEP-Initiativsitzung vom 14.11.78.
[513] Vgl. Ebenda.
[514] Bericht der Jahreshauptversammlung der
BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ am 24.1.1980.
[515]1974 betrug der Sterbefallüberschuß in der BRD rd.
100.000 Personen. In Düsseldorf war der Sterbefallüberschuß
mit 3.100 Personen (1974) immer etwas höher als im
Bundesdurchschnitt, vgl. Stadtplanungsamt Düsseldorf, Arbeiten
im Rahmen der Planerausbildung Nr.4, Düsseldorf -Oberbilk -
Analyse von Teilaspekten zur Erneuerung eines Stadtteils, S. 5
ff.
[516] Ebenda, S. 6.
[517] Seit 1971 besteht für Kommunen die Möglichkeit, im
Rahmen des Sädtebauförderungsgesetzes Mittel für die Sanierung
von Altbauvierteln zu erhalten. Auch mit Hilfe dieses Gesetzes
wird versucht, die Innenstadtviertel durch Sanierung aufzuwerten
und den Abwanderungstrend umzukehren. - vgl. Kap. C. II. 1.3.3
(1968 ff.: MieterInnenproteste, Hausbesetzungen und halbherzige
Reformen) und Kap. 3.3.3 (‘Gentrification’).
[518] “ Das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) von
1971 ermöglicht die Anwendung von zeitlich und räumlich
begrenzten, sonderrechtlichen Maßnahmen für gemeindliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Unter
Sanierungsmaßnahmen wird die erhaltende oder umformende
Gestaltung von Altbaubeständen, die Mängel aufweisen,
verstanden. Entwicklungsmaßnahmen beziehen sich auf die
Einrichtung und Förderung neuer gemeindlicher Bau- bzw.
Funktionsgebiete. Für die Durchführung von Maßnahmen nach dem
StBauFG ist es bedeutsam, daß nach Genehmigung entsprechender
Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes zweckgebundene Finanzmittel
vom Bund erteilt werden (vgl. §§ 38 ff. StBauFG). Das StBauFG
enthält Regelungen für die Beteiligung der betroffenen
Bevölkerung und über die Berücksichtigung sozialer Belange,
die über die entsprechenden Festlegungen des BBauG hinausgehen. ”
Dähne, E. (Hrsg.), Gemeindeleute, S. 53, vgl. auch Kap. C. II.
1.3.3 (1968 ff.: MieterInnenproteste, Hausbesetzungen und
halbherzige Reformen).
[519] Die Sanierung bewirkt jedoch oft nicht den Erhalt von
altem Wohnraum, sondern genau das Gegenteil.
[520] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur
Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Vorwort.
[521] Ebenda, S. 20 ff und Landeshauptstadt Düsseldorf,
Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, Vorwort.
[522] Vgl. Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur
Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S. 9.
[523] Ebenda, S. 7.
[524] Ebenda, S. 22 ff.
[525] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur
Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, S. 6.
[526]Ebenda, S.6.
[527] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur
Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S. 76.
[528] Ebenda, S. 76.
[529] Ebenda, S. 77 ff.
[530] Ebenda, S. 78.
[531] Ebenda, S. 57.
[532] “ Von den 184 Grundstückseinheiten im
Untersuchungsgebiet befinden sich der Hauptteil von 177 (96%) in
privatem Besitz.” Landesentwicklungsgesellschaft NRW,
Sanierung Düsseldorf “Unterbilk” - Ergebnisbericht über
vorbereitende Untersuchungen, S. 24.
[533] Alle Zahlen in: Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge
zur Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S. 60 ff.
[534] Ebenda, S. 60.
[535] 3.-- bis 3.50 DM/qm
[536] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur
Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S.60.
[537] Ebenda, S. 64.
[538] Aufgrund der einfachen Ausstattung (Toilette auf dem
Flur usw.) ist die Miete “ angemessen und war vor allem für
die Mieter tragbar.” Selbsthilfe Düsseldorf e.V.,
Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 3.
[539] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 62.
[540] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein
Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 3.
[541] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 63.
[542] Flugblatt der Selbsthilfe Düsseldorf in Selbsthilfe
Düsseldorf e.V.,in: Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir
lernen können, S. 10.
[543] Brief der actio domus vom 13.4.1978 in: Selbsthilfe
Düsseldorf e.V., in: Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir
lernen können, S. 4.
[544] Ebenda, S.4.
[545] Brief der actio domus vom 30.5.78 in: Selbsthilfe
Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir
lernen können, S. 5.
[546] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein
Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 5.
[547] Flugblatt der Selbsthilfe Düsseldorf e.V., ohne
Jahresangabe, vermutl. Juli 78.
[548] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S.64.
[549] Vgl. Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein
Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 8.
[550] Prospekt der ‘actio domus’ ohne Jahresangabe, in:
Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus
dem wir lernen können, S. 2.
[551] Klaus Kotten gibt aufschlußreiche Informationen über
die Firma ‘actio domus’, deren Machenschaften, und
insbesondere Hintergrundinformationen über die Bauvorhaben an
der Elisabethstraße 71.
[552] Flugblatt ‘Sanierungsskandal in Bilk’ SHD ohne
Jahresangabe vermutl. 1978 in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V.,
Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 10.
[553] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 64.
[554] Die angegebenen Namen im Buch ‘Heimat Stadt’ sind
bewußt verfälscht. So decken sich die Umstände des Ehepaar
Gettler (Heimat Stadt) mit denen der Familie Hetterle (diverse
Flugblätter und Briefe der ‘actio domus’. Gleiches ist der
Fall bei dem Architekten Klaus Kotten (Heimat Stadt), der in
Wirklichkeit H.Leweke heißt.
[555] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 65.
[556] Er “ war bis 1976 selbstständiger Architekt, er
mußte 1976 nach einem Konkurs Offenbarungseid ablegen, seitdem
laufen seine Geschäfte über seine Ehefrau, sie ist
Gesellschafterin der Spekulationsfirma; Haehling ist mit seinem
‘Aufragsgeber’ v. Stein verwandt [der Krefelder Architekt
Diethard v.Haehling ist der Onkel von Christian v.Stein vgl.:
Express 16.12.1978] und wahr wahrscheinlich Drahtzieher des
Unternehmens- in der Elisabethstr. hält er sich im Hintergrund”,
Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel,
aus dem wir lernen können, S. 3.
[557] Ebenda, S. 11.
[558] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 65.
[559] Mit dieser erschlichenen Verfügung erreicht v.Stein,
die Verfügung selbst, sie dient als Begründung der Kündigung
und dient etwas später, kopiert und verfälscht als Begründung
für die Räumungsklage. vgl.: Selbsthilfe Düsseldorf e.V.,
Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S.11.
[560] Brief Amt für Wohnungswesen vom 11.9.78, in:
Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus
dem wir lernen können, S. 25.
[561] Ebenda, S. 24.
[562] Plakat der BewohnerInnen der Elisabethstr.71.
[563] Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom
29.11 1978.
[564] NRZ 16.12.78.
[565] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 66.
[566] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein
Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 17.
[567] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 66.
[568] Begründung des Landgericht, in: Selbsthilfe
Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir
lernen können, S. 18.
[569] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 67.
[570] Ebenda, S. 67ff.
[571] Ebenda, S. 68.
[572] Die Bergerallee wurde komplett, gegen den Willen der
MieterInnen, die ihre Straße aus Trauer ‘in Schwarz’
hüllte, modernisiert.
[573] Flugblatt ‘Elisabethstr.71 - nur die Spitze des
Eisberges’, in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71-
Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 28.
[574] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein
Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 30.
[575] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur
Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, S. 12.
[576] “ 30% der Instandhaltungskosten werden im Rahmen
der Modernisierung vom Bund finanziert.” Selbsthilfe
Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir
lernen können, S. 31.
[577] Ebenda, S. 31.
[578] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur
Stadtentwicklung und Stadtforschung -
Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, S. 12.
[579] § 1.4 StBauFG “ Den Betroffenen soll Gelegenheit
gegeben werden, bei der Vorbereitung und Durchführung der
Maßnahmen mitzuwirken.”
[580] Schreiben von Herrn Schmidt vom 13.9.78 an die AWN.
[581] Schreiben der AWN vom 13.10.78 an Herrn Schmidt.
[582] Vgl. Überblick, 2/79, S. 50.
[583] Ebenda, S. 50.
[584] Offener Brief der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’
vom 5.1.1980.
[585] Die Geschichte der BürgerInneninitiative ‘Rettet
Bilk’ wird in Kapitel C. II. 3.2 explizit beschrieben.
[586] Diese Angestellten sind MitarbeiterInnen des
MieterInnenvereins, des Planungsamts, des Straßenbauamts und des
Amts für Wohnungswesen.
[587] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument
zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 39.
[588] Ebenda, S. 39 ff.
[589] Bei ‘Rettet Bilk’ arbeiten die folgenden Initativen
mit - regelmäßig: Aktion Wohnungsnot e.V., Selbsthilfe
Düsseldorf e.V., BürgerInneninitiative ‘Bilk braucht ein
Schwimmbad’, Initiative Sägewerk e.V.,
Kulturzentrumsinitiative e.V., Anti Atom Büro Düsseldorf,
Überblick GmbH. Sporadisch: Kinderladen Martinstraße,
Initiative für einen Abenteuerspielplatz, Düsseldorfer
Monatsschau.
[590] Ausführlich beschreiben wir den Verlauf der Besetzung
der Kronprinzenstraße 90 im Kapitel C. II. 3.3.
[591] Unter anderem durch das ZDF, das im Länderspiegel
einen Bericht über Sanierung und Umwandlung ausstrahlen will,
vgl. Überblick, 10/79, S. 46.
[592] Flugblatt der SPD-Düsseldorf ‘Und so machen es die
Spekulanten’ im Wahlkampf 1979.
[593] Interview mit Oberbürgermeister Bungert, in:
Überblick, 9/79, S. 10.
[594] Ebenda, S. 10.
[595] Ebenda, S. 10.