3.5 Haus- und Wohnungsbesetzungen

Vermutlich hat es in den 20er Jahren etliche Versuche von Zwangsexmittierten und Wohnungssuchenden gegeben, auch ohne Mietvertrag in leerstehende Häuser oder Wohnungen zu ziehen. Leider konnten wir in den uns zur Verfügung stehenden Materialien fast keine Hinweise auf Haus- oder Wohnungsbesetzungen finden. Bekannt geworden ist uns in diesem Zusammenhang nur ein Fall.
Am 10. Oktober 1925 beschwert sich der Eigentümer eines leerstehenden Hauses in einem Leserbrief an die ‘Düsseldorfer Lokal-Zeitung’ über den zurückhaltenden Umgang der Düsseldorfer Polizei mit HausbesetzerInnen: Nachdem mehrere wohnungslose Personen in das Gebäude eingedrungen waren und dort mehrere Monate wohnten, erwirkte der Eigentümer einen gerichtlichen Räumungstitel. Als die Räumung vollstreckt werden sollte, verfügt die zuständige Polizeibehörde die Wiedereinweisung der Wohnungslosen. Der empörte Hauseigentümer befürchtet, daß “diese Maßnahme der Polizei den Hausbesitzern schweren Schaden zufügt (...). Denn diese Sorte Mieter wird durch ein Räumungsurteil sich nicht mehr einschüchtern lassen und jeden für dumm halten, der noch Miete zahlt und sich an eine Hausordnung hält .”[312]
Es ist jedoch anzunehmen, daß die Polizei bei anderen Besetzungen nicht im Interesse der Wohnungslosen tätig wird. [313]


[312] Düsseldorfer Lokal-Zeitung, 10.10.25.
[313] “Auch höre ich, daß kürzlich in einem anderen Polizeibezirk der zuständige Polizeikommissar die Wiedereinsetzung der herausgesetzten Mieter ablehnte.” - Düsseldorfer Lokal-Zeitung, 10.10.25.


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