Vermutlich hat es in den 20er Jahren etliche
Versuche von Zwangsexmittierten und Wohnungssuchenden gegeben,
auch ohne Mietvertrag in leerstehende Häuser oder Wohnungen zu
ziehen. Leider konnten wir in den uns zur Verfügung stehenden
Materialien fast keine Hinweise auf Haus- oder
Wohnungsbesetzungen finden. Bekannt geworden ist uns in diesem
Zusammenhang nur ein Fall.
Am 10. Oktober 1925 beschwert sich der Eigentümer eines
leerstehenden Hauses in einem Leserbrief an die ‘Düsseldorfer
Lokal-Zeitung’ über den zurückhaltenden Umgang der
Düsseldorfer Polizei mit HausbesetzerInnen: Nachdem mehrere
wohnungslose Personen in das Gebäude eingedrungen waren und dort
mehrere Monate wohnten, erwirkte der Eigentümer einen
gerichtlichen Räumungstitel. Als die Räumung vollstreckt werden
sollte, verfügt die zuständige Polizeibehörde die
Wiedereinweisung der Wohnungslosen. Der empörte Hauseigentümer
befürchtet, daß “diese Maßnahme der Polizei den
Hausbesitzern schweren Schaden zufügt (...). Denn diese Sorte
Mieter wird durch ein Räumungsurteil sich nicht mehr
einschüchtern lassen und jeden für dumm halten, der noch Miete
zahlt und sich an eine Hausordnung hält .”[312]
Es ist jedoch anzunehmen, daß die Polizei bei anderen
Besetzungen nicht im Interesse der Wohnungslosen tätig wird. [313]
[312] Düsseldorfer Lokal-Zeitung, 10.10.25.
[313] “Auch höre ich, daß kürzlich in einem anderen
Polizeibezirk der zuständige Polizeikommissar die
Wiedereinsetzung der herausgesetzten Mieter ablehnte.” -
Düsseldorfer Lokal-Zeitung, 10.10.25.